Ski & Snowboard Club Stadtlohn e.V.
Gründung durch: Hendrik Wittmann (1.Vorsitzende)
Akkardius Morcinietz (2.Vorsitzende)
Gründungsjahr: 2005
Der Grundgedanke:
Dieser Verein/Club ist aus dem Spaß an dem Sport und an dem geselligen Zusammensein mit Gleichgesinnten und Freunden entstanden. Dieses langfristig zu waren und damit einen schönen Urlaub miteinander verbringen zu können, war der Grund den Verein zu gründen.
Das Regelwerk:
1. Mitglieder
1.1 Jedes Mitglied ist verpflichtet im Sinne des Vereins/Clubs zu handeln.
1.2 Jedes Mitglied muss die von ihm benötigten Daten zur Verfügung stellen. Diese wären: Vorname, Nachname, Adresse, Ort, Postleitzahl, Land, Tel, Mobil; Fax, Email, Geburtsdatum, Nationalität, Notfallkontaktperson, Mitgliedsstatus, Beitrittsdatum, Jahresbeitrag, Monatsbeitrag, Foto, Anmerkung, BLZ, Sitz der Bank, Kto ,Kontoinhaber. Diese Daten werden vertraulich behandelt und werden nur im Notfall dritten zur Verfügung gestellt. Da dies ein Ski und Snowboardclub ist, und (im Urlaub) ein Unfall nicht ausgeschlossen ist, sind diese Daten zwingend erforderlich.
1.3 Bei den Mitgliedern unterscheiden wir zwischen:
- Vorstandsmitglieder
- aktive Mitglieder
- passive Mitglieder
- Ehrenmitglieder
Der Vorstand ist eine kleine Gruppe, die sich jeden Monat in der Monatsversammlung / Vorstandsversammlung trifft und den Verein leitet.
Aktive Mitglieder sind alle die, die einen Monatsbeitrag bezahlen und die regelmäßig bei den Jahresversammlungen erscheinen. Ebenso bleibt man aktives Mitglied, wenn sich der Gesamtbetrag der Monatsbeiträge auf den Höchstsatz angespart hat, und die Monatsbeiträge deshalb aussetzen. Aktive Mitglieder werden laufend über Regeländerungen, Mitgliederzahlen und Urlaubsplanungen informiert.
Passive Mitglieder sind alle die, die keinen Monatsbeitrag bezahlen und nicht den Höchstsatz angespart haben.
Ehrenmitglieder sind alle die, die sich durch besondere Tätigkeiten ausgezeichnet haben. Zum Ehrenmitglied wird man, wenn der Vorstand einen auf einer Jahresversammlung für seine Tätigkeiten ehrt, ihn zum Ehrenmitglied vorschlägt und er dann von den Mitgliedern mit einer 2/3 Mehrheit gewählt wird. Bei einem Ehrenmitglied entfällt der Jahresbeitrag. Ein Ehrenmitglied kann den Status aktives oder passives Mitglied besitzen.
2. Mitgliedereintritt
2.1 Mitgliedseintritt
2.1.1 Der Vorstand hält sich das Recht vor ein neues Mitglied aufzunehmen. Mitglied kann dann jeder werden der das 18. Lebensjahr vollendet hat. Minderjährige können nur Mitglied werden, wenn einer der gesetzlichen Vertreter schon Mitglied ist. Ebenso muss er/sie das Regelwerk des Stadtlohner Ski & Snowboard Clubs annehmen.
2.1.2 Mitglied wird man, wenn man
- vom Vorstand anerkannt wurde,
- das 18. Lebensjahr vollendet hat,
- bei Minderjährigen siehe 2.1.1,
- dem Regelwerk zugestimmt hat,
- seine Daten (unter 1.2 aufgelistet) angegeben hat,
- den erste Jahresbeitrag bezahlt hat.
2.2 Vorstandseintritt
2.2.1 In den Vorstand kann man eintreten, wenn man die unter 2.1.2 gestellten Bedingungen erfüllt hat.
2.2.2 Der Vorstand muss einstimmig dem Antragsteller zustimmen.
3. Mitgliederaustritt / Ausschluss
3.1 Die Mitgliedschaft erlischt durch Austritt, Ausschluss oder Tod des Mitglieds sowie durch Auflösen des Clubs. Der Austritt muss bis 10 Tage vor der Hauptversammlung schriftlich beim Buchführer eingehen, sonst gilt seine Mitgliedschaft ein weiteres Jahr.
3.2 Ein Mitglied kann auf Antrag des Vorstandes von der Mitgliederversammlung (2/3 Mehrheit) aus dem Verein / Club ausgeschlossen werden. Ebenso erzwingt ein Mitglied seinen Ausschluss wenn er seinen finanziellen Verpflichtungen trotz Mahnens nicht nachkommt.
3.3 Ein Mitglied erzwingt seinen sofortigen Ausschluss, wenn er strafrechtlich verfolgt oder verurteilt ist/wurde. Bei minderschweren Taten entscheidet die Mitgliederversammlung (2/3 Mehrheit) über den Ausschluss.
3.4 Der Vorstand ist beim Austritt / Ausschluss wie ein Mitglied zu betrachten.
4. Finanzen / Beiträge / Vergütungen
4.1 Allgemeine Finanzen (Jahresbeitrag / Spenden / Gewinne)
Die allgemeinen Finanzen dienen zur Ausübung der Tätigkeiten des Vereins und stehen dem Verein komplett zur Verfügung. Sie ergeben sich aus den Jahresbeiträgen der Mitglieder, Spenden und den Gewinnen die der Verein z.B. aus Zinsgutschriften oder Überschüssen aus veranstalteten Urlaubsfahrten erwirtschafte. Den Jahresbeitrag muss jedes Mitglied (aktiv und passiv) außer den Ehrenmitgliedern bezahlen. Ehrenmitglieder sind davon freigestellt. Der Jahresbeitrag wird als Lastschrift eingezogen.
4.2 Personengebundene Finanzen (Der Monatsbeitrag)
Die Personengebundenen Finanzen dienen als Anzahlung an spätere Urlaubsfahrten. Ebenso dienen sie als Sicherheit an die Urlaubsplaner eine rege Beteiligung an den Fahrten erwarten und damit einen genaueren Fahrtpreis erzielen zu können. Die personengebundenen Finanzen setzen sich aus den Monatsbeiträgen zusammen. Der Angesparte Betrag gehört dem jeweiligen Mitglied zu 100%.
Die Monatsbeträge liegen bei
5€, 10€, 15€, 20€, 25€ und 30€, wobei
5€ der Mindestsatz und
30€ der Höchstsatz ist.
Einer der angegebenen Beträge kann vom Mitglied frei gewählt werden. Ein Wechsel zwischen den Monatsbeiträgen ist immer zum Geschäftsjahr möglich und ist beim Kassenwart zu beantragen. Überschreitet der persönlich angesparte Monatsbeitrag die 500€ wird das Mitglied automatisch am Anfang des neuen Geschäftsjahres auf den geringsten Beitrag eingestuft. Überschreitet der angesparte Beitrag die 800€ setzt die Beitragszahlung am Anfang des neuen Geschäftsjahres aus. Unterschreitet der Monatsbeitrag durch wahrnehmen einer Urlaubsfahrt die 360€ (12Monate * 30€ Höchstsatz) muss wieder ein Beitrag bezahlt werden. Wird nichts anderes vereinbart gilt der Mindestsatz. Dieser wird im Folgemonat des Unterschreitens wieder eingezogen. Das Auszahlen des Monatsbeitrags ist beim Austritt / Ausschluss möglich, ansonsten nur unter finanziellen Schwierigkeiten.
Der Anreitz einen hohen Monatsbeitrag zu bezahlen besteht darin, dass man eine Vergütung in Höhe des Monatsbeitrages auf eine Urlaubsfahrt bekommt. Den Höchstsatz von 30€ erhält man auch dann, wenn der momentane Beitragssatz niedriger ist, der eingezahlte Betrag aber nach Abzug von vorherigen Fahrten über 360€ liegt.
Der Monatsbeitrag wird als Lastschrift eingezogen.
4.3 Finanzen des Vorstands (Strafen, etc)
Sie dienen dem regelmäßigen kommen des Vorstandes an den Versammlungen und sind Bar am nächsten Besuch einer Versammlung unaufgefordert zu leisten. (siehe Vorstandsregeln)
Das Geld wird in einem Sparschwein gesammelt und ist zu jeder Versammlung mitzubringen. Verantwortlich für das Sparschwein ist immer der, bei dem die letzte Versammlung abgehalten wurde. Er muss ebenfalls dafür sorgen, dass das Sparschwein bei der nächsten Veranstaltung anwesend ist (auch wenn er selbst nicht teilnehmen kann).Wurde eine Versammlung nicht bei einem Vorstandsmitglied privat abgehalten, so ist der Kassenwart für das Sparschwein verantwortlich.
4.4 Vergütungen
Vergütungen sind für arbeitsintensive Posten gedacht, wie z.B. der Kassenwart, Buchführer, Kassenprüfer, Urlaubsplaner 1 und Urlaubsplaner 2, sowie für den Posten der Öffentlichkeitsarbeit. Die Vergütungen kommen aus den allgemeinen Finanzen und werden den jeweiligen Mitglied auf sein Urlaubskonto (personengebundene Finanzen) angerechnet.
Sätze für Vergütungen pro Jahr sind:
Kassenwart / Buchführer: 50€
Kassenprüfer: 25€
Urlaubsplaner 1: 40€
Urlaubsplaner 2: 40€
Öffentlichkeitsarbeiter: 40€
4.5 Rückerstattung
4.5.1 Bei Austritt oder Ausschluss aus dem Verein / Club hat jedes Mitglied Anspruch auf seinen personengebundenen eingezahlten momentanen Betrag. Er hat keinen Anspruch auf Gelder aus der allg. Kasse oder aus den Finanzen des Vorstandes. Der geleistete Jahresbeitrag wird im Austrittsjahr nicht zurückerstattet.
4.5.2 Beim Auflösen des Vereins / Clubs werden die Gelder wie folgt aufgeteilt:
- Die allgemeinen Gelder werden auf alle Mitglieder gleich verteilt.
- Bei den Personengebundenen Geldern bekommt jedes Mitglied seinen aktuellen Kontostand ausgezahlt.
- Die Gelder des Vorstandes werden auf die Vorstandmitglieder gleichermaßen verteilt.
4.6 Spenden
Der Verein Spendet am Ende des Geschäftsjahres 20% seiner zu dem Zeitpunkt befindlichen allgemeinen Finanzen. Für welchen Zweck der Betrag gespendet wird, wird auf der Hauptversammlung von den Mitgliedern entschieden.
4.7 Haftung
Für Verbindlichkeiten des Ski & Snowboard Clubs Stadtlohn haftet einzig das Club / Vereinsvermögen. Das Vereinsvermögen wird lediglich aus den allgemeinen Finanzen gebildet, die Monatsbeiträge verwaltet der Club / Verein lediglich für seine Mitglieder, gehören ihm aber nicht. Bei einer Zusage an einer Fahrt eines aktiven Mitglieds geht von seinem personengebundenen Vermögen der vereinbarte Fahrtpreis direkt ins Vereinsvermögen über, da die Fahrt aus dem Vereinsvermögen bezahlt wird. Ist das personengebundene Vermögen kleiner als der Fahrtpreis, muss der Restbetrag nachgezahlt werden (siehe hierzu 5. Urlaub).
Jede persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
4.8 Das Geschäftsjahr endet zum 31.Sep.
5. Urlaub
5.1 Verantwortlich fürs planen eines Ski und Snowboardurlaubes sind die Urlaubsplaner. Sie stellen ihr voraussichtliches Urlaubsziel in der ersten Jahresversammlung vor und planen den Urlaub bis zur Zweiten, bei der der Fahrtpreis und die max. Teilnehmerzahl bekannt gegeben werden.
5.2 Der Fahrtpreis ergibt sich aus den reellen Fahrtkosten + 10% Aufschlag für unvorhersehbarer Ausgaben.
5.3 Nichtmitglieder bezahlen 10% mehr auf Urlaubsfahrten und Veranstaltungen.
5.4 Aktive Mitglieder bekommen eine Vergütung für ihren gezahlten Monatsbeitrag und für ihr Vertrauen (siehe hierzu 4.2 personengebundene Finanzen)
5.5 Bei einer zu geringen Beteiligung, hält sich der Verein das Recht vor die Fahrt ausfallen zu lassen. Ist dies der Fall erstattet der Verein die gezahlten Beträge.
6. Aufgaben, Positionen und Wahlen
6.1 Die Posten
6.1.1 1. Vorsitzende
Der erste Vorsitzende hat die Pflicht den Verein würdig zu Vertreten. Er leitet den Verein und muss bei Streitigkeiten vermitteln. Kommt es bei einer Abstimmung zu keiner Einigung hat der Vorsitzende die Pflicht unter Einbezug des zweiten Vorsitzenden eine Entscheidung zu treffen. Bei Versammlungen leitet er den Programmablauf. Wichtige Entscheidungen bespricht er immer mit dem zweiten Vorsitzenden, und wenn nötig auch mit dem Vorstand und den Mitgliedern.
6.1.2 2. Vorsitzende
Der zweite Vorsitzende ist die würdige Vertretung des ersten Vorsitzenden. Er hat dieselben Aufgaben wie der erste Vorsitzende.
6.1.3 Kassenwart / Buchführer
Der Kassenwart verwaltet die finanziellen Verpflichtungen des Vereins. Als Buchführer muss er bei den Jahresversammlungen buchführen.
6.1.4 Kassenprüfer
Der Kassenprüfer prüft zum Jahresende die Finanzen. Er ist die ebenso die Ersatzperson des Kassenwart.
6.1.5 1. Urlaubsplaner
Der Urlaubsplaner ist für die Planung der Urlaubsfahrten und separater Veranstaltungen verantwortlich. Ebenso plant er die Jahresversammlungen. Er muss eng mit dem Kassenwart zusammenarbeiten um die Finanzierung und den Finanzierungsspielraum auszuarbeiten. Der erste und zweite Urlaubsplaner sind gleichgestellt.
6.1.6 2. Urlaubsplaner
siehe 6.1.5
6.1.7 Öffentlichkeitsarbeiter
Der Öffentlichkeitsarbeiter ist für die Internetpresents sowie für die Beschaffung und Verteilung von Werbemitteln verantwortlich. Er hat die Aufgabe die Mitglieder zu informieren, das Urlaubsfahrten, Versammlungen etc. anstehen.
6.2 Die Wahlen
Die Vorsitzenden werden alle 4 Jahre gewählt. Bei Rücktritt eines Vorsitzenden innerhalb der 4 Jahre übernimmt der andere Vorsitzende für die Zeit bis zur nächsten Hauptversammlung seine Aufgaben und kann zur Not einen Ersatzmann aus dem Vorstand bestimmen. Bei der Hauptversammlung wird dann ein neuer Vorsitzender gewählt.
Alle anderen Posten gelten für 2 Jahre. Bei einem vorzeitigen Rücktritt gilt das gleiche wie bei den Vorsitzenden.
Die Wahl der Posten wird durch die einfache Mehrheit bestimmt.
Ob eine Wahl öffentlich oder versteckt abläuft wird auf den Versammlungen direkt entschieden. Bei Ausschluss eines Mitgliedes, muss die Wahl anonym und versteckt ausgeführt werden.
Jeder der einen Posten ausübt kann sich nach seiner Amtsperiode wieder wählen lassen.
Bei der Jahresversammlung im April ist festzustellen welche Posten zur Wahl bei der nächsten Hauptversammlung stehen. Ebenso müssen die Kandidaten festgestellt werden.
Es kann sich nur ein aktives Mitglied zur Wahl stellen.
7. Versammlungen
7.1 Die Jahresversammlungen.
Es gibt 2 Jahresversammlungen. Eine im Frühjahr, eine im Herbst, wobei die im Herbst die Hauptversammlung ist. Organisatoren sind die beiden Urlaubsplaner. Wo und wie sie stattfindet liegt im Ermessen der Urlaubsplaner. Teilnehmen dürfen alle Mitglieder. Als Anreiz übernimmt der Verein einen Teil der Kosten. Die Kosten werden mit einem Anteil von 25% der Jahresbeitragskasse pro Jahresversammlung übernommen. Um besser planen zu können bitten wir die Teilnehmer daher bei Nichterscheinen vorher den Verantwortlichen Bescheitzusagen. Die Jahresversammlung dient zur Beseitigung von Unklarheiten, sowie planen des Urlaubes und na klar um Spaß zu haben. Aktive Mitglieder sind nicht verpflichtet zu kommen, bei dem Vorstand wird dieses mit der Strafe der Monatsversammlung geahndet.
7.2 Die Monatsversammlungen. (Vorstandsversammlung)
Der Vorstand hält einmal im Monat die Monatsversammlungen ab, außer in den Monaten, in denen schon die Jahresversammlungen abgehalten werden. Die Monatsversammlung wird so wie ein Stammtisch geführt. Geldeinnahmen, die bei Monatsversammlungen, z.B. von Strafen, etc eingenommen werden, kommen in ein gesondertes Konto für Vorstandsmitglieder.
7.2.1 Sonderregeln für Versammlungen des Vorstandes:
-
-
- fällt ein Urlaub durch den Verein / Club in eine Monatsversammlung ist die Strafe des mitfahrenden Vorstandsmitgliedes nicht zu bezahlen.
-
7.3 Außerordentliche Versammlungen.
Hängen vom Zweck und von der Beteiligung ab, und sind deshalb jedes Mal neu zu planen. Sie werden vom Vorstand einberufen.
8. Allgemeines
8.1 Der Verein / Club behält sich das Recht vor, Regeln zu ändern oder zu ergänzen. Diese müssen auf einer der beiden Jahresversammlungen zur Sprache gebracht werden und durch den Buchführer dokumentiert werden. Eine Regeländerung braucht eine 2/3 Mehrheit auf der Versammlung
8.2 Die Satzung/Regelwerk, selbst erstellte Anträge und Formulare sowie die Internetpresens mit ihrer Bildergalerie ist geistiges Eigentum des Vereins. Eine Übernahme Teile dieser, ist immer nur mit Erlaubnis des Vereins, sowie dem Quellenverweis möglich. Bei Verwendung von Fotos aus der Bildergalerie ist ebenfalls die Zustimmung der auf den Fotos dargestellten Personen notwendig. Mitgliedern ist das kopieren für eigene Zwecke erlaubt.
9. Termine
9.1 Die Termine für Versammlungen werden von den Mitgliedern auf den Jahresversammlungen bestimmt und können von Monat zu Monat / Jahr zu Jahr variieren.
9.2 1. Jahresversammlung: Apr.
9.3 2. Jahresversammlung: Sep.
9.4 1. Monatsversammlung: Jan.
9.5 2. Monatsversammlung: Feb.
9.6 3. Monatsversammlung: Mär.
9.7 4. Monatsversammlung: Mai.
9.8 5. Monatsversammlung: Jun.
9.9 6. Monatsversammlung: Jul.
9.10 7. Monatsversammlung: Aug.
9.11 8. Monatsversammlung: Okt.
9.12 9. Monatsversammlung: Nov.
9.13 10. Monatsversammlung: Dez.
10. Beitragshöhen / Vergütungen
10.1 - Der Jahresbeitrag liegt pro Mitglied bei: 50,-€
- Der Partnerjahresbeitrag liegt bei: 90,-€
- Der Familienjahresbeitrag 1 Kind liegt bei: 110,-€
- Je weiteres Kind: 10,-€
(Mit dem vollendeten 18. Lebensjahr fällt ein Kind aus dem Familienjahresbeitrag heraus und muss den Jahresmitgliedsbeitrag bezahlen.)
10.2 Die Monatsbeiträge liegen bei:
- Monatsbeitrag 1: 5,-€ (Mindestsatz)
- Monatsbeitrag 2: 10,-€
- Monatsbeitrag 3: 15,-€
- Monatsbeitrag 4: 20,-€
- Monatsbeitrag 5: 25,-€
- Monatsbeitrag 6: 30,-€ (Höchstsatz)
Sie sind von jedem Mitglied frei wählbar
10.3 Die Vorstandsbeiträge liegen bei:
- Fehlen einer Monatsversammlung: 10,-€
- Unentschuldigtes Fehlen einer Monatsversammlung: 12,50€
- Fehlen einer Jahresversammlung: 20,-€
- Unentschuldigtes Fehlen einer Jahresversammlung: 25,-€
- Zuspätkommen 15 min: 2,50€
- Zuspätkommen 30 min: 5,-€
10,4 Vergütungen für besondere Leistungen:
- Kassenwart / Buchführer: 50,-€
- Kassenprüfer: 25,-€
- Urlaubsplaner 1: 40,-€
- Urlaubsplaner 2: 40,-€
- Öffentlichkeitsarbeiter: 40,-€
10.5 Die hier unter Punkt „10 Beitragshöhen / Vergütungen“ angegebenen Beträge sind verbindlich. Weicht ein Betrag der im Regelwerk angegeben ist dem hier aufgeführten Berag ab, so ist dieser nicht zu berücksichtigen.
Die Beitragshöhen werden auf jeder Hauptversammlung neu festgesetzt und sind jeweils zum neuen Geschäftsjahr gültig. Der Jahresbeitrag muss aber mindestens so hoch sein, dass die allgemeinen Kosten gedeckt sind.
Mitgliederliste
Bild Name email Eintritt
web Geburtsdatum
Becking Kathrin
Deitmer Christian
Fremund Sebastian
Gräwers Christian
Gräwers Markus
Morcinietz Akkardius
Spielvogel Tobias
Wittmann Hendrik hendrikwittmann@hendrikwittmann.de 20.07.2005
http://www.hendrikwittmann.de 06.01.1979